Der Geschädigte eines Unfalls hat grundsätzlich das Recht, eine freie Werkstatt für die Reparatur des Schadens an seinem Auto auszuwählen.
Ich stehe Ihnen engagiert zur Seite, um Sie nach einem Verkehrsunfall umfassend zu betreuen und zu beraten. Ich evaluiere sorgfältig, wie die Regulierung Ihres Schadenfalls am effektivsten gestaltet werden kann und übernehme bei Bedarf die Kommunikation mit der Versicherung oder einem Fachanwalt.
Aus diesem Grund lade ich Sie ein, mich im Schadenfall unverbindlich zu kontaktieren, um von einer kostenfreien Erstberatung und Analyse über Telefon zu profitieren. Ich bin jederzeit für weitere Fragen für Sie erreichbar.
Ihr Murat Sahmurat
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung
Bei einem unverschuldeten Unfall erhalten Sie ein kostenloses Gutachten – ich stehe Ihnen beratend zur Seite und begleite Sie durch den gesamten Prozess.
Ein KFZ-Gutachten bietet Ihnen viele Vorteile gegenüber einem einfachen Kostenvoranschlag der Werkstatt. So lassen sich versteckte Schäden, Nutzungsausfälle oder Wertverluste zuverlässig dokumentieren. Sie haben damit die beste rechtliche Absicherung und können Ihre Ansprüche vollständig geltend machen.
5 von 5 Sternen (basierend auf 10+ Bewertungen)
vor 3 Monaten
vor 4 Monaten
Unser Service steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie auch unseren kostenlosen Rückrufservice oder senden Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail oder WhatsApp.
Da Sie nicht der Unfallverursacher sind, entstehen für Sie keinerlei Kosten für die Erstellung und Bearbeitung des Gutachtens. Diese werden vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen.
In einem Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter grundsätzlich die freie Wahl eines KFZ-Sachverständigen zur Beweissicherung und Schadensbegutachtung.
Ja, in einem Haftpflichtschaden ist es möglich, den Unfallschaden auszahlen zu lassen. Sie haben Anspruch auf ein kostenloses Gutachten, das Ihnen bei der Bewertung des Schadens und der Auszahlung behilflich ist.
Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche steht Ihnen das Recht auf Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu. Die anfallenden Kosten für den Rechtsbeistand werden von der gegnerischen Versicherung erstattet.
Der Geschädigte eines Unfalls hat grundsätzlich das Recht, eine freie Werkstatt für die Reparatur des Schadens an seinem Auto auszuwählen.